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Allgemeine Geschäftsbedingungen — sgit.space KI-Fernwartung
Stand: Juli 2026 | Anbieter: Steven Günther, sgit.space
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Steven Günther, Inhaber von sgit.space, Grosse Gasse 2, 63674 Altenstadt (nachfolgend „Anbieter") und Unternehmern im Sinne von § 14 BGB (nachfolgend „Kunde") über die Nutzung des Dienstes „sgit.space KI-Fernwartung" (nachfolgend „Dienst").
(2) Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(3) Der Dienst richtet sich ausschließlich an Unternehmer (B2B). Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind vom Dienst ausgeschlossen.
§ 2 Leistungsbeschreibung
(1) Gegenstand des Dienstes ist eine vollautomatisierte KI-gestützte Fernwartung von IT-Systemen des Kunden. Der Anbieter setzt hierzu einen auf eigener Infrastruktur betriebenen KI-Agenten (nachfolgend „ari") ein, der nach Freigabe durch den Kunden per Fernzugriff (MeshCentral-Protokoll, gebrandet als „sgit.space Support") auf das Zielsystem des Kunden zugreift.
(2) Vollautomatische Ausführung — kein Mensch im Loop: Der KI-Agent ari übernimmt die Bildschirmsteuerung und Bedienung des Kundensystems eigenständig und autonom. Es ist kein menschlicher Techniker von sgit.space live an der Sitzung beteiligt. Steven Günther als Anbieter ist weder während der Sitzung anwesend noch führt er Live-Kontrollen durch. Der Anbieter kann auf Anfrage Protokolle einsehen, greift jedoch nicht in laufende Sitzungen ein.
(3) Umfang des Zugriffs: Innerhalb einer Sitzung hat ari vollständige Fernsteuerungsrechte auf den Desktop des Zielsystems, soweit der auf dem Gerät installierte Client-Agent (MeshCentral-Agent) dies technisch ermöglicht und der Kunde die Sitzung freigegeben hat. Ein Fernzugriff auf Systemebene (Root, Administrator) ist nur dann möglich, wenn der Client-Agent mit entsprechenden Rechten installiert wurde.
(4) Leistungsziel „Best Effort": Der Anbieter schuldet die Durchführung des automatisierten Fernwartungsversuches, jedoch keinen bestimmten Erfolg (Dienstvertrag gem. §§ 611 ff. BGB). Eine Garantie, dass das geschilderte Problem gelöst wird, wird nicht übernommen.
(5) „Nicht gelöst = nicht berechnet": Erkennt das System am Ende einer Sitzung, dass das eingangs beschriebene Problem nicht gelöst wurde, wird für diese Sitzung kein Guthaben abgebucht. Die Feststellung trifft der Anbieter auf Basis der Sitzungsauswertung durch ari; bei Unstimmigkeiten kann der Kunde eine Prüfung per E-Mail an admin@sgit.space beantragen.
(6) Nicht umfasst sind insbesondere: Datenrettung, Reparatur physisch defekter Hardware, Softwarelizenzkosten, Maßnahmen, die eine physische Anwesenheit erfordern, sowie die Wiederherstellung von Daten nach Datenverlust.
§ 3 Vertragsschluss und Buchung
(1) Der Vertrag kommt zustande, indem der Kunde im Buchungsportal (app.sgit.space oder entsprechende URL) ein Konto erstellt, das Problem beschreibt, eine Sitzung anfordert und den Consent-Dialog aktiv bestätigt (vgl. § 4 und § 10 dieser AGB).
(2) Jede Sitzung stellt einen eigenständigen Dienstleistungsvertrag dar.
(3) Der Anbieter ist berechtigt, Buchungsanfragen ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn begründete Anhaltspunkte für einen Missbrauch vorliegen.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden (Bringschuld)
(1) Datensicherung vor jeder Sitzung (Pflicht): Der Kunde ist verpflichtet, vor Beginn jeder Fernwartungssitzung ein vollständiges und funktionsfähiges Backup aller auf dem Zielsystem gespeicherten und für ihn relevanten Daten zu erstellen. Dies ist eine wesentliche Mitwirkungspflicht. Kommt der Kunde dieser Pflicht nicht nach, trägt er das alleinige Risiko eines etwaigen Datenverlustes.
(2) Vollständige und wahrheitsgemäße Problembeschreibung: Der Kunde hat das zu behebende Problem vor Sitzungsbeginn vollständig, klar und wahrheitsgemäß zu beschreiben. Fehlinformationen oder Auslassungen können dazu führen, dass der KI-Agent falsche Maßnahmen ergreift; das hieraus entstehende Risiko trägt der Kunde.
(3) Ausreichende Berechtigungen: Der Kunde hat sicherzustellen, dass er zur Erteilung des Fernzugriffsrechts berechtigt ist und auf dem Zielsystem über die notwendigen Berechtigungen verfügt, damit ari die angeforderten Maßnahmen ausführen kann.
(4) Keine laufenden kritischen Prozesse: Der Kunde hat vor Sitzungsbeginn sicherzustellen, dass keine ungesicherten, kritischen Arbeitsvorgänge auf dem Zielsystem laufen (z.B. ungespeicherte Dokumente, laufende Datenbanktransaktionen ohne Backup).
(5) Zulässige Systeme: Der Dienst darf nur auf Systemen eingesetzt werden, die sich im rechtmäßigen Besitz oder unter rechtmäßiger Kontrolle des Kunden befinden. Die Nutzung auf fremden Systemen ohne ausdrückliche Genehmigung des Systeminhabers ist untersagt.
(6) Keine sicherheitskritischen Produktivsysteme ohne Vorbereitung: Der Einsatz auf produktiven Systemen, bei denen ein Ausfall Leib und Leben, kritische Infrastruktur oder erhebliche Vermögensschäden Dritter verursachen kann, liegt allein in der Verantwortung des Kunden. Der Anbieter empfiehlt in solchen Fällen ausdrücklich, den Dienst zunächst in einer Testumgebung zu evaluieren.
(7) Verletzt der Kunde seine Mitwirkungspflichten und entsteht hierdurch ein Schaden, ist die Haftung des Anbieters entsprechend § 254 BGB reduziert oder ausgeschlossen.
§ 5 Prepaid-Guthaben
(1) Guthabenpflicht: Die Nutzung des Dienstes setzt ein positives Guthaben auf dem Kundenkonto voraus. Sitzungen können nur gestartet werden, wenn ausreichend Guthaben vorhanden ist.
(2) Abrechnungseinheit: Die Sitzungsdauer wird minutengenau erfasst. Der aktuelle Minutenpreis in Sats (Satoshi / Bitcoin Lightning) und in Euro wird im Buchungsportal vor Sitzungsbeginn angezeigt. Maßgeblich ist der zum Zeitpunkt des Sitzungsstarts gültige Preis.
(3) Zahlungsarten:
- Bitcoin / Lightning Network (Sats): Zahlung per Lightning-Invoice, sofort nach Gutschrift verfügbar. Der Sats-Betrag wird bei Aufladung in Euro-Gegenwert erfasst und für Abrechnungszwecke gespeichert.
- Euro-Zahlung: Auf Anfrage per Überweisung oder weiterer angebotener Verfahren; Gutschrift nach Zahlungseingang.
(4) Keine Bankzinsen: Das Guthaben ist unverzinst.
(5) Gültigkeitsdauer: Guthaben ist 24 Monate ab letzter Aufladung oder letzter Nutzung gültig. Nach Ablauf dieser Frist ohne Nutzungsaktivität verfällt das Guthaben entschädigungslos. Der Anbieter weist den Kunden 30 Tage vor dem Verfall per E-Mail auf das bevorstehende Verfallsdatum hin.
(6) Erstattung von nicht genutztem Guthaben:
- Vor Beginn der ersten Nutzung: Erstattung des vollen Guthabenbetrages in Euro (Sats werden zum Einladungskurs zurückgerechnet) auf Anfrage.
- Nach erfolgter Nutzung: Erstattung des verbleibenden Guthabens in Euro nach Abzug einer Bearbeitungsgebühr von 5,00 EUR, auf schriftliche Anfrage an admin@sgit.space.
- Bereits genutzte und abgebuchte Minuten werden nicht erstattet.
- Bitcoin/Sats-Erstattungen erfolgen ausschließlich als Euro-Überweisung (kein Lightning-Rückzahlung); die Umrechnung erfolgt zum aktuellen Marktpreis zum Zeitpunkt der Erstattungsbearbeitung.
(7) ZAG-Hinweis: Der Anbieter betreibt diesen Dienst als IT-Dienstleister; das Prepaid-Guthaben ist zweckgebundenes Nutzungsguthaben für Leistungen des Anbieters und kein allgemeines Zahlungsmittel. Der Anbieter ist kein Zahlungsinstitut und keine E-Geld-Institution.
§ 6 Haftung
(1) Haftungsmaßstab: Der Anbieter haftet uneingeschränkt für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Haftungsbegrenzung für leichte Fahrlässigkeit: Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Pflichten, die für die Erreichung des Vertragszwecks wesentlich sind (Kardinalpflichten), ist die Haftung begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch auf den dreifachen Netto-Sitzungswert (Minutenpreis × Sitzungsdauer) der jeweiligen schadenverursachenden Sitzung, mindestens jedoch 100,00 EUR und höchstens 1.000,00 EUR je Schadenereignis.
(3) Ausschluss bei leichter Fahrlässigkeit: Für alle anderen leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen, die nicht Kardinalpflichten betreffen, ist die Haftung ausgeschlossen.
(4) Besonderer Haftungsausschluss — autonomer KI-Betrieb: Der KI-Agent ari trifft Entscheidungen vollautomatisch auf Basis von KI-Modellen. Der Anbieter hat keinen Einfluss auf jede einzelne Aktion des Agenten während einer laufenden Sitzung. Folgende Risikoklassen liegen bei leichter Fahrlässigkeit außerhalb der Haftung des Anbieters:
- Unbeabsichtigte Löschung oder Überschreibung von Dateien
- Fehlkonfigurationen, die aus einer unvollständigen oder missverständlichen Problembeschreibung resultieren
- Systeminstabilität oder -ausfall nach dem Eingriff des Agenten
- Datenverlust, wenn der Kunde seiner Backup-Pflicht nach § 4 Abs. 1 nicht nachgekommen ist
(5) Produkthaftung: Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.
(6) Mitverschulden: § 254 BGB (Mitverschulden/Mitverursachung) bleibt unberührt. Insbesondere bei Verletzung der Backup-Pflicht (§ 4 Abs. 1) entfällt oder reduziert sich die Haftung des Anbieters erheblich.
§ 7 Nutzungsbeschränkungen und verbotene Verwendung
(1) Der Dienst darf nicht genutzt werden für:
- Systeme, für die keine Berechtigung besteht (fremde Systeme)
- Aktivitäten, die gegen geltendes Recht verstoßen
- Analyse, Angriffe oder Penetrationstests auf Dritte ohne deren Zustimmung
- Umgehung von Sicherheitsmechanismen oder Lizenzbedingungen Dritter
(2) Bei einem Verstoß gegen diese Beschränkungen ist der Anbieter berechtigt, das Konto sofort zu sperren und das verbleibende Guthaben einzubehalten, soweit es zur Deckung von Schäden oder Aufwänden des Anbieters erforderlich ist.
§ 8 Datenschutz und Drittlandübermittlung
(1) Für die Datenverarbeitung im Rahmen des Dienstes gilt die gesonderte Datenschutzerklärung für den Dienst „sgit.space KI-Fernwartung".
(2) Der Kunde nimmt ausdrücklich zur Kenntnis und willigt ein, dass Bildschirminhalte und Screenshots des Zielsystems zur Verarbeitung durch den KI-Agenten an externe KI-Anbieter in den USA (OpenRouter Inc. und/oder Anthropic PBC) übermittelt werden. Die Übermittlung erfolgt auf Basis von Standardvertragsklauseln (SCC, Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO) und/oder einer gesonderten Einwilligung nach Art. 49 DSGVO.
(3) Der Kunde ist für die Einhaltung seiner eigenen datenschutzrechtlichen Pflichten gegenüber seinen Beschäftigten und Dritten verantwortlich. Der Anbieter empfiehlt, keine sensiblen personenbezogenen Daten Dritter während einer Sitzung auf dem Bildschirm sichtbar zu lassen.
§ 9 Vertraulichkeit
(1) Der Anbieter behandelt alle ihm im Rahmen des Dienstes bekanntgewordenen Informationen des Kunden vertraulich und gibt diese nicht an Dritte weiter, soweit dies nicht für die Erbringung des Dienstes (insbesondere die KI-Verarbeitung gemäß § 8) erforderlich ist oder gesetzliche Offenbarungspflichten bestehen.
(2) Sitzungsprotokolle (Screenshots, Aktionslog) werden ausschließlich für die Qualitätssicherung und Abrechnung gespeichert und nach 7 Tagen automatisch gelöscht (vgl. Datenschutzerklärung).
§ 10 Einwilligung, Widerruf und Sitzungsabbruch
(1) Jede Fernwartungssitzung erfordert die aktive Freigabe durch den Kunden über den installierten Client. Ohne aktive Freigabe findet keine Verbindung statt.
(2) Der Kunde kann eine laufende Sitzung jederzeit durch Trennung der Verbindung am Client (Schaltfläche „Sitzung beenden") oder durch Deinstallation des Clients sofort beenden. Bereits verbrauchte Minuten werden abgerechnet; § 5 Abs. 6 gilt entsprechend.
(3) Widerruf bei digitalen Dienstleistungen: Da der Dienst auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden unmittelbar mit der Ausführung beginnt und vollständig erbracht werden kann, verzichtet der Kunde — soweit er ausnahmsweise als Verbraucher anzusehen sein sollte — gemäß § 356 Abs. 5 BGB auf sein Widerrufsrecht, sobald die Sitzung gestartet wurde. Diese AGB richten sich jedoch ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB), für die kein gesetzliches Widerrufsrecht besteht.
§ 11 Laufzeit und Kündigung
(1) Das Nutzerkonto besteht auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten jederzeit ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden.
(2) Bei Kündigung durch den Kunden wird verbleibendes Guthaben gemäß § 5 Abs. 6 erstattet.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere vor bei:
- Verletzung der Nutzungsbeschränkungen (§ 7)
- Zahlungsverzug oder versuchtem Missbrauch des Guthabensystems
- Falschen Angaben bei der Kontoerstellung
§ 12 Änderungen der AGB
(1) Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, sofern dies aus sachlichen Gründen erforderlich ist (z.B. Gesetzesänderungen, neue technische Funktionen, Rechtsprechungsänderungen).
(2) Änderungen werden dem Kunden per E-Mail mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Mitteilung, gelten die geänderten AGB als angenommen. Auf diese Folge wird in der Mitteilung ausdrücklich hingewiesen.
§ 13 Sonstiges
(1) Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
(2) Gerichtsstand und anwendbares Recht: Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Anbieters (Altenstadt, Hessen).
(3) Streitbeilegung: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/. Der Anbieter ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (ausschließlich B2B).
// Stand: Juli 2026
// Anbieter: Steven Günther, sgit.space, Grosse Gasse 2, 63674 Altenstadt
// E-Mail: admin@sgit.space